Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,293
BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68 (https://dejure.org/1968,293)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1968 - I D 19.68 (https://dejure.org/1968,293)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1968 - I D 19.68 (https://dejure.org/1968,293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht der der Beleidigung der Oberfinanzdirektion in einem Leserbrief - Angemessenheit einer Gehaltskürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 199
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 ).
  • BVerwG, 01.02.1989 - 1 D 2.86

    Berlin - Alliiertenstatus - Bundesbeamter - Disziplinarverfahren -

    Die Unterscheidung zwischen inner- und außerdienstlicher Pflichtverletzung im Sinne der Sätze 1 und 2 von § 77 Abs. 1 BBG liegt, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck bringt (BVerwGE 33, 199 ), nicht in der Zufälligkeit räumlicher oder zeitlicher Beziehung eines Verhaltens zur Dienstausübung.
  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. Urteil vom 5. November 1968 - 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 ).".
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung

    Nur dann, wenn sich das Verhalten als das eines Privatmannes ansehen läßt, ist es ein außerdienstliches (BVerwGE 33, 199 [201]).
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Lässt sich das Verhalten als das eines Privatmanns ansehen, so ist es als außerdienstliches zu qualifizieren (so schon BVerwG, Urteil vom 05.11.1968 - I D 19.68 -, BVerwGE 33, 199 -202).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 33, 199) bestimmt sich die Unterscheidung zwischen außerdienstlichem und innerdienstlichem Pflichtenverstoß entgegen der wiederholt zum Ausdruck gebrachten Auffassung Seufferts (DVBl. 1983, 68; 1984, 1218) nicht nach den Zufälligkeiten von Raum und Zeit, sondern nach funktionalen Gesichtspunkten, also danach, ob zwischen einem Verhalten und den dienstlichen Pflichten eines Beamten eine sachliche, materielle Beziehung besteht.
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 6/78

    Außerberufliches Verhalten eines Rechtsanwalts

    Das Bundesverwaltungsgericht hat für die entsprechende Unterscheidung zwischen außerdienstlichem oder innerdienstlichem Verhalten eines Beamten ausgeführt, daß als Unterscheidungsmerkmal nicht die formale Dienstbezogenheit des Verhaltens dienen könne, d.h. ob der Beamte während der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit gehandelt hat (BVerwGE 33, 199, 201).

    Nur dann, wenn sich das Verhalten als das eines Privatmannes ansehen lasse, sei es ein außerdienstliches, sonst sei es als innerdienstliches zu würdigen (BVerwGE 33, 199, 201).

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Lässt sich das Verhalten als das eines Privatmanns ansehen, so ist es als außerdienstliches zu qualifizieren (so schon BVerwG, Urteil vom 05.11.1968 - I D 19.68 -, BVerwGE 33, 199 -202).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Der dienstliche Bereich eines Beamten ist allgemein von demjenigen Lebenskreis abzugrenzen, in dem er von dienstlichen Pflichten frei - wenngleich, wie sich aus § 54 Satz 3 BBG ergibt, nicht frei von jeglichen beamtenrechtlichen Verpflichtungen - ist (Urteil vom 5. November 1968 - BVerwG 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 [BVerwG 05.11.1968 - I D 19/68]; Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 1 D 1.74 - Urteil vom 24. September 1986 - BVerwG 1 D 81.86 - Urteil vom 11. Juli 1988 - BVerwG 1 D 106.87 -).
  • VG Ansbach, 28.11.2019 - AN 13a D 18.02106

    Dienstvergehen durch sexuelle Äußerungen als Vorgesetzter

    Stellt sich das Verhalten des Beamten bei der gebotenen materiellen Betrachtung als das eines Privatmannes dar, ist es als ein außerdienstliches, sonst als innerdienstliches zu würdigen (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1968 - 1 D 19.68 - BVerwGE 33, 199 ).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 1 D 48.92

    Arbeitsniederlegung von Beamten durch aktives und passives Verhalten - Verstoß

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • VG Mainz, 13.11.2019 - 3 K 1240/18

    Hochschulrecht, Beamtenrecht

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 D 56.86

    Diebstahlshandlung eines Postzustellers - Innerdienstliche Pflichtverletzung -

  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 D 46.89

    Postbeamter - Hehlerei - Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsgut

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79

    Abgrenzung zwischen innerberuflichem und außerberuflichem Bereich - Ausrichtung

  • BVerwG, 06.06.1984 - 1 D 73.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Ansichbringens von eigens bestellten

  • BVerwG, 15.02.1982 - 2 B 37.81

    Grenzen einer zulässigen bildungspolitischen Betätigung durch einen verbeamteten

  • BVerwG, 13.01.1987 - 1 D 61.86

    Installation einer unzulässigen Fernmeldeanlage in Räumen der Bundeswehr durch

  • BVerwG, 11.07.1988 - 1 D 106.87

    Zusätzliche Disziplinarmaßnahme neben einer gerichtlichen Bestrafung - Grundsatz

  • BVerwG, 18.03.1982 - 1 D 29.81
  • BVerwG, 09.02.1987 - 1 D 113.86

    Verzehr einer Flasche Bier und eines Glases Sekt in der Dienstkantine nach

  • BVerwG, 15.05.1974 - I D 19.74

    Rechtsmittel

  • VG Frankfurt/Main, 30.08.1989 - III/2 E 2426/87

    Rechtsweg für eine Klage aus dem Beamtenverhältnis; Eröffnung des

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.1986 - DH 4/86
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 47.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - DH 25/85
  • BVerwG, 07.01.1970 - I D 29.69

    Anwendbarkeit des § 14 Bundesdisziplinarordnung (BDO) auf eine nur einen Teil des

  • BVerwG, 17.10.1969 - II D 20.69

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht